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| Banken ABC |
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Abwertung:
Veränderung des Wechselkurses durch Verringerung des Außenwertes einer Währung (Devalvation); meistens aus wirtschaftspolitischen zahlungsbilanzmäßigen Gründen.
Vorteil, das betreffende Land, das abwertet, kann billiger exportieren, weil die ausländischen Importeure weniger an eigener Währung aufbringen müssen. Umgekehrt verteuern sich jedoch die eigenen Importe, da aufgrund des niedrigen Werts der eigenen Währung mehr als vor der Abwertung für die Bezahlung der ausländischen Faktura verwendet werden muß.
AGIO (Aufgeld):
Differenz zwischen dem Nennwert einer Sache und dem tatsächlich zu zahlenden höheren Preis.
Aktien:
Wertpapiere, in denen das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft ist; zum Unterschied zu den festzinslichen Wertpapieren stellen Aktien keine Forderungsrechte dar, der Aktionär hat daher kein Recht auf einen jährlichen Zinsertrag oder eine Rückzahlung seines Kapitalanteiles. Der Preis der Aktie bestimmt sich nach dem Kurs.
Man unterscheidet nach der Begebungsart Inhaberaktien und Namensaktien. Bei den Inhaberaktien scheint der Name des Aktionärs nicht auf, sie sind daher Inhaberpapiere, die Übertragung erfolgt durch Übergabe.
Bei den Namensaktien scheint auf der Aktie der Name des Aktionärs auf. Zur Übertragung bedarf es neben der Übergabe des Papiers eines Indossaments sowie der Eintragung/Änderung im Aktienbuch.
Eine weitere Unterscheidung ist die in Stammaktien und Vorzugsaktien. Letztere gewähren neben den gesetzlich bestimmten Rechten des Aktionärs noch gewisse Vorzüge, wie etwa eine garantierte Mindestdividende.
Die gesetzlich nominierten Rechte des Aktionärs sind:
a) das Stimmrecht in der Hauptversammlung,
b) das Recht auf Dividende,
c) das Bezugsrecht neuer Aktien bei Kapitalerhöhung,
d) der Anspruch auf den jeweiligen Liquidationserlös.
Aktienkapital (auch Grundkapital):
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird in den Satzungen festgelegt, wie groß das Aktienkapital sein soll. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindestkapital von S1,000.000,-.
Aktivgeschäft:
Die klassische Einteilung der Bankgeschäfte kennt 4 Bereiche: Aktivgeschäft, Passivgeschäft, Dienstleistungsgeschäft und Eigengeschäft.
Unter Aktivgeschäft versteht man jene Geschäftstätigkeit, aus der die Bank Forderungen, Gläubigerstellung erwirbt; also Kredit- und Darlehensvergabe. Der Begriff Aktivgeschäft ist konform mit dem Ausdruck "debitorische Konten", die Bank erhält Zinsen.
Anderkonto:
Dieses kann von Wirtschaftstreuhändern, Notaren, Rechtsanwälten, Ziviltechnikern, Immobilien- und Vermögenstreuhändern (Immmobilienmakler und Immobilienverwalter) eröffnet werden. Kontoinhaber ist der das Konto eröffnende Notar etc. und als solcher voll verfügungsberechtigt. Die auf dem Anderkonto liegenden Beträge sind jedoch nicht Eigentum des Kontoinhabers, sondern werden nur von ihm treuhändig verwaltet.
Anleihe:
Kreditnahme durch Begebung von Schuldverschreibungen, in denen Verzinsung, Tilgung, Sicherheiten usw. vertraglich festgelegt sind. Bund, Länder, Städte sowie große Industrieunternehmen beschaffen sich zum Teil das Investitionskapital nicht direkt vom Bankensektor, sondern unter Zuhilfenahme der Banken direkt vom breiten Publikum. Man spricht hier von der "Begebung einer Anleihe" bzw. "eine Anleihe liegt zur Zeichnung auf".
Jede Anleihe lautet auf einen bestimmten Betrag und gilt als festverzinsliches Wertpapier. Bei bestimmten Anleihen hat der Käufer auch die Möglichkeit eines steuerbegünstigten Erwerbes. (siehe Pfandbrief)
anticipativ:
Eine Form der Zinsberechnung, bei welcher die Zinsen von dem am Anfang einer Zinsperiode aushaftenden Schuldrest im vorhinein berechnet werden. (siehe auch decursiv)
Arbitrage:
Man versteht darunter die Ausnützung von Kursunterschieden bei Devisen oder bei Wertpapieren an verschiedenen Börsen.
Werden z. B. für ein Wertpapier an zwei Börsen verschiedene Kurse notiert, so kann ein Wertpapierhändler das Wertpapier hier zu einem niedrigerem Kurs kaufen und dort zum höheren Kurs wieder verkaufen
Diese Kursdifferenz nennt man Arbitrage.
Arrangement:
Dies ist die Form der Abwicklung des Börsengeschäftes und wird von einer Abteilung der Österr. Kontrollbank AG durchgeführt. Zweck des Arrangements ist es, die tatsächliche Bewegung des Geldes und der Wertpapiere auf ein Mindestmaß einzuschränken. Dies wird durch weitgehende Kompensation aller abgeschlossenen Geschäfte erreicht. Die Kontrollbank AG übernimmt die gesamte Barverrechnung für die am Arrangement beteiligten Kreditinstitute. Die entsprechenden Order der Kreditunternehmungen lauten "per arrangement"
Aufsichtskommissär:
Bei jeder Landes-Hypothekenbank bestellt jedes Bundesland einen Aufsichtskommissär, welcher berechtigt ist, gegen Aufsichtsratbeschlüsse, die er für rechtswidrig hält oder die er für die Interessen und Sicherheiten des Landes als nachteilig erachtet, Einspruch mit aufschiebender Wirkung (= suspensives Vetorecht) zu erheben.
Aufwertung:
Veränderung des Wechselkurses durch Erhöhung des Außenwertes der eigenen Währung. Gegenläufige Wirkung zur Abwertung.
Eine Aufwertung soll unter anderem dazu dienen, Zahlungsbilanzüberschüsse gegenüber anderen Ländern zu beseitigen, insbesondere durch Verteuerung der Exporte und Verbilligung der Importe
Ausfallsbürgschaft:
Bei der Ausfallsbürgschaft muß der Gläubiger (Bank) bei Zahlungsverzug/Zahlungsunfähigkeit zuerst Exekution in das gesamte Vermögen des Hauptschuldners führen. Erst wenn dieses zur Deckung der Forderung nicht ausreicht, kann bezüglich des verbleibenden Restes auf den Ausfallsbürgen gegriffen werden. Zum Unterschied dazu siehe Bürge-Zahler-Haftung.
Auslosung:
Eine Form der Rückzahlung (Tilgung) von Anleihen, Pfandbriefen, Kommunalbriefen und Schuldverschreibungen vor dem zur Rückzahlung fälligen Endtermin.
Die jährliche Emission der ehemals steuerbegünstigten Pfandbriefe (genannt Reihe) wird zu diesem Zweck in 15 Serienbuchstaben gruppiert und jedes Jahr kommt eine Serie zur Verlosung. Bei Ankauf von mindestens Nominale S15.000,- hatte man daher die Treffsicherheit, jedes Jahr bei der Verlosung berücksichtigt zu werden.
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| B |
Baisse:
(franz.: sinken, fallen); Bezeichnung für eine länger anhaltende sinkende Kurstendenz an der Börse. Gegenteil: Hausse. In der Baisse können Wertpapiere billig gekauft werden; den Spekulanten, der auf fallende Kurse hofft, nennt man Baissier.
Der Baissier (auch Fixer oder Contremineur genannt) verkauft zum Kurs des Abschlußtages Papiere, die er noch gar nicht besitzt - sogenannter Leerverkauf - die er aber erst zu einem späteren Termin liefern muß und die er vorher zu einem niedrigen Kurs kaufen zu können hofft.
Bandbreite:
Dieser Begriff hat bei den Wechselkursen der Währungen eine besondere Bedeutung erlangt. Man versteht darunter die Spanne zwischen dem oberen und unteren Interventionspunkt, bei dessen Erreichen die Notenbanken verpflichtet sind, eine andere Währung aus Gründen der Kursstützung anzukaufen oder zu verkaufen. Je kleiner die Bandbreite ist, umso starrer ist begreiflicherweise auch der Wechselkurs. Bei Erweiterung der Bandbreite wird auch die Kursgestaltung flexibler.
Bankrate (auch Diskontsatz):
Kauft eine Bank einen Wechsel vor der Fälligkeit (dem Zahlungstermin), so diskontiert (eskontiert) sie ihn und zieht einen bestimmten Zinssatz, den Diskont, ab. Die Bank hat nun ihrerseits bei bestimmten Wechseln die Möglichkeit, diese vor der Fälligkeit bei der Österreichischen Nationalbank zur Rediskontierung einzureichen. Jenen Zinssatz, den die Österreichische Nationalbank bei der Rediskontierung verrechnet, bezeichnet man als Bankrate bzw. Diskontsatz.
bestens:
Wer Wertpapiere verkaufen will, kann sich nicht direkt an die Börse wenden, sondern muß eine Bank als Mittler beauftragen. Dabei kann der Verkäufer eine Preisgrenze nach unten, ein Limit (limitieren) setzen. Wird dieses Limit nicht gesetzt, so hat das Kreditinstitut die Vollmacht, den Verkauf auf jeden Fall zu vollziehen. Man spricht dann von einem Verkauf, der "bestens" erfolgt, also nach den bestmöglichen Bedingungen am Verkaufstage.
Siehe auch billigst.
Bezugsrecht:
Wenn eine Aktiengesellschaft im Laufe ihrer Tätigkeit das Aktienkapital erhöhen muß, so gibt sie neue (junge) Aktien aus. Das Recht, diese jungen Aktien zu erwerben, haben in erster Linie die Besitzer "alter" Aktien dieses Unternehmens. Es wird ihnen ein Bezugsrecht eingeräumt, und zwar im Verhältnis zur Zahl ihrer alten Aktien. Lautet das Bezugsrecht z.B. auf 5:1, so heißt das, ein Aktionär kann für je fünf alte Aktien eine junge Aktie beziehen (erwerben), und zwar zu einem Vorzugspreis. Will er die jungen Aktien nicht kaufen, so kann der Aktionär sein Bezugsrecht an einen anderen abtreten, es ihm verkaufen. Bezugsrechte werden an den Börsen regelrecht gehandelt. Der Preis dafür läßt sich rechnerisch festlegen, richtet sich aber gewöhnlich nach Angebot und Nachfrage.
Blue Chips:
Englischer/amerikanischer Börsenausdruck für Spitzenpapiere und Favoriten unter den Börsenwerten.
Börse:
Die Börse ist ein regelmäßig stattfindender, meist staatlich beauftragter Markt für vertretbare (fungible) Güter, deren Beschaffenheit allgemein bekannt ist und deren Mengen untereinander austauschbar sind. Solche Güter sind z.B. Wertpapiere, Devisen, Valuten, Verschiedene Metalle, Getreide, Kakao etc. Man unterscheidet daher sinngemäß zwischen Effektenbörsen, Geldbörsen und Warenbörsen.
Wie auf jedem Markt bildet sich der Preis der Waren zum überwiegenden Teil durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Unterschiedlich zum Markt im üblichen Sinn ist, daß an der Börse in Abwesenheit von Geld und Ware nur aufgrund der Börsenaufträge (Orders) gehandelt wird und daß die Pressen des Verkäufers und des Käufers durch den Makler vertreten sind.
Die Wiener Börse wurde im Jahre 1771 gegründet. Der heutige Handel richtet sich zum größten Teil nach dem Börsenüberleitungsgesetz aus 1948.
Börsenauftrag:
Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Effekten. Ein Börsenauftrag muß bestimmte Angaben enthalten, wie: Stückanzahl und Nennwert der Papiere, ein eventuelles Preislimit nach oben oder nach unten (limitieren) sowie die Geltungsdauer des Auftrages. Ein nicht limitierter Kaufvertrag gilt billigst.
Börsennotierung:
Die Festsetzung der amtlichen Kurse für jedes an der Börse zugelassene Wertpapier durch den Sensal. Nach den vor Börsebeginn vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträgen wird der Kurs so festgesetzt, daß danach die meisten Aufträge erfüllt werden können. Die Kurse werden für jedes Wertpapier an jedem Börsentag neu festgesetzt.
Bonds:
Das Wort stammt aus dem Englischen. Es leitet sich vom Zeitwort verbinden oder verpflichten ab. In diesem Sinn fand es auch im Wirtschaftsleben Eingang. Heute versteht man unter Bonds festverzinsliche Schuldverschreibungen. In Wortverbindungen bezeichnen sie besondere Arten solcher Wertpapiere, z.B. Mortgage Bonds: Pfandbriefe, Exchequer Bonds: Schatzscheine.
Briefkurs (auch Warenkurs):
Im Devisen- und Valutenhandel die Nennung der Anzahl von Einheiten einer bestimmten Währung, für die eine bestimmte Anzahl von Einheiten einer anderen Währung verkauft wird.
Im Wertpapierhandel besagt die Notierung "B" (Brief) oder auch "P" (Papier), daß zu diesem Kurs Angebot besteht, daß also mehr Leute verkaufen als kaufen wollen.
Zum Unterschied zum Geldkurs. Brief bedeutet Angebot, Geld bedeutet Nachfrage.
Broker:
In England und den USA dürfen Banken an den Börsen keine Wertpapiere kaufen und verkaufen. Interessenten treten deshalb mit ihren Kauf- oder Verkaufswünschen an private Wertpapiermakler heran, die Broker genannt werden. Die Kaufs- und Verkaufstransaktionen werden jedoch durch den Jobber ausgeführt, und zwar in der Weise, daß die Broker ihre Kundenaufträge ohne Bekanntgabe der Identität des Kunden dem Jobber weitergeben und auch bei verschiedenen Jobbers Preise erfragen. Der Jobber gibt zwei Preise bekannt, nämlich den Verkaufs- und den Kaufspreis, ohne daß er weiß, ob der in Frage kommende Broker kaufen oder verkaufen will.
Buchgewinn:
Jedes Gebäude und jede maschinelle Anlage eines Unternehmens stehen in den Geschäftsbüchern mit einem bestimmten (Bilanz-) Wert, der von Jahr zu Jahr durch die Möglichkeit der direkten Abschreibung geringer wird. Wird nun ein Gebäude oder ein Gebäude oder auch ein ganzes Unternehmen verkauft und erbringt einen höheren Preis als den im Buch stehenden Wert, so erzielt der Verkäufer einen Buchgewinn. Gegenteil: Buchverlust.
Bull and Bear:
(Bulle und Bär); englische Bezeichnung für Börsenspekulanten. Ein Bull spekuliert auf Hausse, also steigende Kurse; ein Bear spekuliert auf Baisse, auf fallende Kurse.
Bundesschatzscheine:
Kurz- oder mittelfristige Schuldverschreibungen eines Staates in Form einer Anweisung auf die Staatskasse. Kurzfristige unverzinsliche Bundesschatzscheine werden auch Bundesschatzwechsel genannt und wie Wechsel gehandelt. Verzinsliche Bundesschatzscheine ähneln festverzinslichen Wertpapieren, haben aber eine wesentlich kürzere Laufzeit. Von privaten Sparern können sie nicht gekauft werden. Der Verkaufserlös dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben (Staatsverschuldung).
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| C |
Callgeld:
Jederzeit abrufbare Einlagen zwischen Banken.
Cash Flow:
Ein Begriff aus der Finanzanalyse; frei übersetzt etwa Kassenüberschuß, Kassenzufluß. Der Cash Flow ist aus der Bilanz nicht direkt ersichtlich, sondern muß erst aus den einzelnen Bilanzpositionen errechnet werden. Für Kreditinstitute dient der Cash Flow vor allem als jene Größe, zu der aufzunehmendes Fremdkapital bedient werden kann.
Eine der möglichen Ermittlungsarten geht vom Bilanzbeginn aus, plus normale Abschreibung, plus allen außerordentlichen Aufwendungen (z.B. Rücklagen, Investitionsfreibeträge, außerordentliche Abschreibungen, Rückstellungen), abzüglich aller außerordentlichen Erträge (z.B. aufgelöste Rücklagen, Versicherungsentschädigungen etc.).
Courtage (auch Maklerprovision):
Unter Courtage versteht man die Maklergebühr, die beim Ankauf von Wertpapieren durch den Käufer bezahlt werden muß. Sie geht in einer Globalpost von Gebühren und Steuern unter, ist jedoch keineswegs so erheblich, daß sie gesondert ausgewiesen werden müßte. Gleiches gilt für den Handel in Devisen, wobei jedoch die Courtage ab einer bestimmten Betragsgrenze gesondert angeführt wird.
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| D |
Deckungsregister:
ist ein Register, in das die zur Deckung der Pfandbriefe und Kommunalbriefe bestimmten Darlehen, Ersatzdeckungswerte und die zur Deckung dienenden Liegenschaften, welche zum Schutze einer Forderung erworben wurden, einzutragen sind.
Durch die Eintragung in das Deckungsregister entsteht der im Gesetz festgelegte Schutz der Inhaber von Pfand- und Kommunalbriefen, der darin besteht, daß die Deckungswerte der bevorzugten Befriedigung der Papierinhaber dienen, d.h. daß aus den Deckungswerten vorerst die Papierinhaber befriedigt werden müssen.
Zur Überwachung des Deckungsregisters hinsichtlich Eintragung und Austragung von Hypotheken ist vom Finanzministerium bei jeder Hypothekenbank der sogenannte Pfandbrieftreuhänder ernannt. Er hat die Einhaltung der Deckungsbestimmungen genauestens zu überwachen.
Deckungsstock:
Versicherungsunternehmungen sind verpflichtet, einen Teil der jährlichen Prämieneinnahmen als Deckungskapital oder Deckungsstock reservieren bzw. anzulegen. Diese Kapitalanlage darf nur in ganz bestimmten sicheren Werten erfolgen. Eine dieser gesetzlich zulässigen Anlagearten sind die Pfandbriefe, wie auch die Darlehensgabe mit Haftung einer Hypo-Bank.
decursiv:
Eine Form der Zinsberechnung, bei der die Zinsen von dem am Ende einer Zinsperiode aushaftenden Schuldrest im nachhinein berechnet werden.
Deflation:
Die Verminderung des gesamten Geldumlaufes bzw.. die Verlangsamung der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes, ohne daß gleichzeitig die entsprechende Einschränkung der Gütermenge stattfindet. Gegensatz: Inflation.
Die Folge ist meist eine Preissenkung, d.h. eine Wertsteigerung des Geldes. Die Ursache für die Abnahme der Umlaufgeschwindigkeit kann darin liegen, daß mehr Geld gehortet, zögernder dem Konsum zugeführt wird - also zuviel gespart wird. Volkswirtschaftlich ist auch die Deflation unerwünscht, weil sie zu wirtschaftlicher Krise, zu Depression, zu Rückgang des Wirtschaftswachstums führt. Unter Deflationspolitik versteht man die Bekämpfung inflatorischer Auswüchse, wie etwa in einer überhitzten Konjunktur.
Depositen:
Im weitesten Sinne werden darunter alle Geldeinlagen der Kunden verstanden. Im Laufe der Entwicklung des Geldwesens wurden jedoch die Spareinlagen begrifflich ausgeschieden, so daß man heute unter Depositen die auf Konten eingezahlten Sicht- und Terminaleinlagen versteht.
Sichteinlagen sind täglich fällige Gelder; Termineinlagen solche, die von vornherein auf eine feste Zeit veranlagt werden (feste Gelder) oder nur aufgrund vorangegangener Kündigung (Kündigungsgelder) mit unterschiedlichen Fristen abrufbar sind.
Depot:
Wertpapiere kann ein Sparer entweder bei sich zu Hause aufbewahren oder bei einer Bank hinterlegen (deponieren, ins Depot geben). Die Bank übernimmt dann die Verwahrung und auch die Verwaltung der Wertpapiere; d.h. die zu den Zinsterminen fälligen Kupons werden automatisch beachtet und dem Konto des Depotinhabers gutgeschrieben.
Depotgebühren:
Für das Führen eines Depots (Überwachung der Zinstermine, Überweisung der Zinsen usw.) berechnen Banken dem Kunden eine Gebühr.
Depression:
In der Volkswirtschaft versteht man unter Depression jene Phase der Entwicklung, in der das Bruttonationalprodukt stagniert oder gar unter das Niveau des Vorjahres sinkt. Es ist dies die Folge verminderter Absatzmöglichkeiten, die zu einem Rückgang der Produktion, höherer Sparneigung, hoher Geldflüssigkeit und niederen Zinsen und Preisen führt.
Devisen:
Forderungen in fremder Währung, die im Ausland zahlbar sind. Diese Forderungen können z.B. sein: Wechsel, Schecks, Guthaben bei ausländischen Banken, Anweisungen, Auszahlungen, sofern sie an einem ausländischen Ort zahlbar sind. Ihr Wert im Verhältnis zur inländischen Währung bestimmt sich nach dem Devisenkurs.
Devisenausländer:
Natürliche Personen, die nicht Deviseninländer sind, und juristische Personen, die ihren Sitz oder Ort der Leitung im Ausland haben. Ausländische Niederlassungen inländischer Unternehmungen gelten ohne Rücksicht darauf, ob sie rechtlich selbständig sind oder nicht, als Ausländer, wenn sich der Ort der Leitung im Ausland befindet.
Der Status Devisenausländer ist also nicht immer ident mit dem Status der ausländischen Staatsbürgerschaft.
Deviseninländer:
Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (auch ausländische Gastarbeiter und Studenten). Ferner Personen, die sich bereits über drei Monate mit Verbleibsabsicht wirtschaftlicher Mittelpunkt) in Österreich aufhalten.
Juristische Personen, die den Sitz und Ort der Leitung in Inland haben. Inländische Niederlassungen eines ausländischen Unternehmens und inländische Betriebe eines Ausländers gelten ohne Rücksicht darauf, ob sie rechtlich selbständig sind oder nicht, als Inländer, auch wenn sich der Ort ihrer Leitung im Ausland befindet.
Der Status Deviseninländer ist also nicht ident mit dem Status der Staatsbürgerschaft.
Devisenkurs:
Jener Kurs, den die Banken beim Ankauf (Devisengeldkurs) oder beim Verkauf (Devisenbriefkurs) von Devisen verrechnet.
Disagio:
Gegenteil von Agio. Differenz zwischen dem Nennwert und dem tatsächlich zu zahlenden niedrigeren Preis einer Sache. Unterschied zwischen dem auf einem festverzinslichen Wertpapier aufgedruckten Nennwert und dem tatsächlichen, darunterliegenden Kaufpreis (Ausgabekurs).
Bei Darlehensgewährung spricht man auch vom sogenannten Zuzählungsdisagio (auch Geldbeschaffungskosten). Man versteht darunter jenen Prozentsatz vom Dahrlehensbruttobetrag, den die Bank bei Auszahlung des Darlehens einbehält, um damit die durch die Mittelaufbringung entstandenen eigenen Kosten zu decken.
Diskont (auch Eskompt, Eskont):
Wer einen Wechsel vor Fälligkeit verkauft, muß für die Zeit vom Tag des Verkaufes bis zur Fälligkeit des Wechsels einen Abzug an Zinsen hinnehmen (bestimmter Prozentsatz der Wechselsumme).
Siehe auch Bankrate.
Dividende:
Der auf die einzelne Aktie entfallende Reingewinn, ausgedrückt meist in Prozenten des Nennwertes und nicht des jeweiligen Kurswertes. Zum Unterschied zu den einen laufenden Zinsertrag gewährenden festverzinslichen Wertpapieren wird die Dividende in der Regel nur dann ausgeschüttet, wenn ein Reingewinn erwirtschaftet wurde. Da sich die Dividende nicht auf den Kurswert sondern auf den Nennwert der Aktie bezieht, liegt die Rendite oft erheblich unter den Renditen festverzinslicher Wertpapiere.
Doppelbesteuerung:
Die doppelte oder mehrfache Steuerbelastung einer Person in verschiedenen Ländern. Besitzt jemand beispielsweise ausländische Wertpapiere, so kann es sein, daß von den Erträgen (Zinsen oder Dividenden) an Ort und Stelle eine Kapitalertragssteuer abgezogen wird und er die Erträge in der Heimat außerdem noch als Einkommen versteuern muß. Zur Vermeidung solcher Doppelbelastungen haben viele Länder untereinander Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Drittverwahrung:
Jede Depotbank ist berechtigt, Wertpapiere unter ihrem Namen einem anderen Verwahrer anzuvertrauen. Die entgegennehmende Bank ist der Drittverwahrer.
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| E |
Effekten:
Vertretbare (fungible) Wertpapiere, die zur Kapitalanlage geeignet sind und die somit einen Börse- oder Marktpreis haben.
Sie haben eine doppelte Funktion: Für den anlagesuchenden Sparer sind sie ein Mittel der Kapitalanlage, für den Emittenten ein Finanzierungsinstrument.
Man unterscheidet festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Gewinnschuldverschreibungen, Investmentzertifikate.
Emission:
Die Ausgabe von bestimmten Wertpapieren, d.h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Herstellung der Wertpapiere ist noch keine Emission.
Die Emission erfolgt entweder auf direktem Weg durch unmittelbaren Absatz (Zeichnung) beim Publikum oder durch Vermittlung über die Banken. Für den kommisionsweisen Verkauf erhalten die Banken eine Bonifikation
Die Emissionsbewilligung erfolgt durch das Finanzministerium.
Ersatzdeckung:
Hypothekenbanken müssen den Gegenwert der von ihnen verkauften Wertpapiere in Deckungsdarlehen anlegen. Da zwischen dem Verkauf der Pfandbriefe und der Anlage der Mittel in Hypothekardarlehen eine gewisse Zeit vergeht, dürfen die Banken zwischenzeitlich andere Werte zur Absicherung der verkauften Pfandbriefe benutzen, z.B. gesetzlich hiezu bestimmte Wertpapiere oder bestimmte Bankguthaben.
Eurodollar:
Guthaben, auf US-Dollar lautend, die von nichtamerikanischen Banken gehalten werden und von diesen an dritte Banken oder an leistungsfähige Wirtschaftsunternehmen kurzfristig verliehen werden. Der Eurodollarmarkt erstreckt sich nicht, wie der Name vermuten ließe, bloß auf Europa, sondern auch auf Länder Asiens. Eurodollar dienen zur Finanzierung von Importen aus dem Dollarraum und anderen Ländern, d.h. indem sie an den Einführenden verliehen werden.
Exoten:
Bezeichnung für jene Valuten, die nicht frei konvertierbar (gegenseitig austauschbar) sind.
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| F |
Festverzinsliche Wertpapiere:
Alle Wertpapiere, die während ihrer ganzen Laufzeit eine stets gleichbleibende, feste Verzinsung bringen, z. B. Pfandbriefe und Kommunalbriefe. Im Unterschied dazu: Dividendenwerte, also Aktien, deren Erträge von Jahr zu Jahr schwanken können.
Siehe auch Rentenwerte.
Fließender Handel:
ist bei jenen Aktien vorgegeben, bei denen eine fortlaufende Notierung stattfindet. Im Amtlichen Kursblatt der Wiener Börse werden hier die Anfangs-, Tiefst-, Höchst- und Schlußkurse verlautbart.
Freie Schillingkonten:
sind legitimierte Guthaben eines Devisenausländers in Schilling bei einer österreichischen Bank, die in der Regel auf folgende Weise entstanden sind: aus dem Verkauf frei konvertierbarer Fremdwährungen (Devisen, Valuten) für Rechnung eines Ausländers, sofern der aus dem Verkauf stammende Schillingbetrag für laufende Zahlungen verwendet wird.
Freiverkehr, geregelter Freiverkehr:
Aktien, die nicht oder noch nicht an der Börse zugelassen sind und deren Kurse also amtlich nicht notiert werden, können zwar ebenfalls über die Börse, aber eben nur im Freiverkehr gehandelt werden. Der geregelte Freiverkehr bildet einerseits eine Vorstufe zum amtlichen Börsenhandel, andererseits auch einen Markt für Papiere, die nicht an der Börse eingeführt werden sollen.
Fristentransformation:
Darunter versteht man die Umwandlung von mehr oder minder kurzfristigem Kapital (Einlagen) in langfristiges Kapital.
fungibel:
An den Börsen können nur Waren oder Werte gehandelt werden, die fungibel sind, d.h. die untereinander vertretbar, gegenseitig austauschbar sind; also in der Regel Gattungssachen, die nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt sind und nicht Speziessachen, von denen es nur eine einzige Ausfertigung gibt.
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| G |
Geld:
In der Börsensprache: Nachfrage, Kaufwünsche. Steht hinter dem veröffentlichten Kurs eines Wertpapieres die Bezeichnung "Geld" oder einfach "G", so heißt das: Für das betreffende Wertpapier herrscht große Nachfrage, aber es lagen keine entsprechenden Verkaufsangebote vor.
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Geld den Anspruch des Besitzers auf die am Markt vorhandenen Güter. Man unterscheidet zwischen Metallgeld, Papiergeld und Buch (Giral- oder Bank)geld. Die Funktionen des Geldes sind Zahlungsmittel, Sparmittel, Kreditmittel, Preismaßstab und Recheneinheit.
Geldkurs:
Im Devisen- und Valutenhandel die Nennung der Anzahl der Einheiten einer Währung, die für eine bestimmte Anzahl von Einheiten einer anderen Währung beim Ankauf durch die Bank bezahlt wird.
Im Wertpapierhandel besagt die Notierung "G" (Geld), daß zu diesem Kurs Nachfrage besteht, daß also mehr Leute kaufen als verkaufen wollen.
Geldmarkt:
Der Markt des kurzfristigen Geldkapitals, das die Funktion von Zahlungsmitteln ausübt. Im weiteren Sinne umfaßt der Geldmarkt alle kurzfristigen Kreditgeschäfte (Aktivgeschäft und Passivgeschäft), bei denen stets neues Geld entsteht. Im Gegensatz dazu wird auf dem Kapitalmarkt langfristiges Leihkapital (Sparkapital) umgesetzt.
Im engeren Sinn versteht man darunter den Handel mit kurzfristigem Geld und Geldmarktpapieren zwischen Banken. Seine Funktion besteht vor allem in der Überlagerung der Liquidität von einem Geldinstitut auf das andere.
Das natürliche Regulierungsmittel des Geldmarktes ist der Zinssatz, der aber von sich aus nur in normalen Zeiten Angebot und Nachfrage zu steuern vermag. der Österreichischen Nationalbank stehen deshalb vor allem drei klassische währungspolitische Instrumente zur Verfügung: die Diskontpolitik, Mindestreservenpolitik und die Offenmarktpolitik. In den letzten Jahren gewannen jedoch die Kreditrestriktionspolitik sowie die Devisenkontrolle immer größere Bedeutung.
Geldwertstabilität:
Bleibt das Preisniveau für Konsumgüter, Dienstleistungen usw. stabil, so bleibt auch der Geldwert stabil. Geldwertstabilität bedeutet also nicht, daß steigende Preise und steigende Einkommen sich die Waage halten; das wäre lediglich eine Stabilität des Realeinkommens. Geldwertstabilität ist wichtig für langfristige Spareinlagen.
Gewinnmitnahme:
Bei steigenden Kursen verkaufen manche Wertpapierbesitzer ihre Papiere, wenn sie billiger eingekauft hatten; sie nehmen dadurch ihren Gewinn mit, ehe die Kurse wieder fallen.
Gewinnschuldverschreibungen:
Mischung zwischen festverzinslichem Wertpapier und Aktie; neben der festen Verzinsung gewähren sie ein Anrecht auf einen Teil des Reingewinnes. Dieser Zinszuschlag ist davon abhängig, ob die Dividende eine bestimmte Höhe erreicht.
Golddeckung:
Früher (noch in diesem Jahrhundert) herrschte die Auffassung, die Währung eines Landes (die Menge an umlaufendem Geld) müßte durch eine entsprechende Menge an Gold im Besitz des Staates oder der geldausgebenden Banken gedeckt sein, bzw. die Geldstücke müßten aus Gold in entsprechendem Werte bestehen (Goldmarkt).
Grundbuch:
Eine öffentlich zugängige Aufzeichnung (Register), die bei den Bezirksgerichten geführt wird und Angaben über Gutsbestände, Eigentümer und Belastungen enthält. Im weiteren Sinne versteht man darunter den gesamten Verwaltungsbereich mit Hauptbuch (Grundbuch i.e. Sinn), Aktensammlung und Urkundensammlung, mit Parzellenverzeichnis, Eigentümer- und bei größeren Bezirken auch Straßenverzeichnissen; in engeren Sinne das eigentliche Grundbuch (Hauptbuch), dessen kleinste Einheit die Einlagezahl (EZ) einer Katastralgemeinde (KG) ist.
Jedes Bezirksgericht unterteilt mehrere Katastralgemeinden, die ihrerseits wieder in Einlagezahlen geteilt sind.
Jede EZ besteht aus drei Blättern:
A-Blatt (Gutsbestandsblatt):
Hier sind die einzelnen zum Gutsbestand gehörigen Parzellen und deren Kulturgattung ausgewiesen (A 1-Blatt) sowie bestimmte mit der Liegenschaft verbundene Rechte oder Anmerkungen (A 2-Blatt).
B-Blatt (Eigentümerblatt):
Wer also zu welchem Anteil Eigentümer der Liegenschaft ist.
C-Blatt (Lastenblatt):
Hier scheinen die Belastungen der Liegenschaft auf, wie Hypotheken, Dienstbarkeiten, Reallasten etc.
Grundsätzlich gibt es im österreichischen Recht keine Trennung des Liegenschaftseigentümers vom Gebäudeeigner, also wird rechtlich vermutet, daß das Gebäude auf einer Liegenschaft dem Eigentümer einer Liegenschaft gehört (Ausnahme: Superädifikat).
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| H |
Hausse:
Bezeichnung für eine länger anhaltende steigende Kurstendenz an der Börse. Gegenteil: Baisse.
Hedging:
Versuch, ein vorhandenes Kursrisiko durch Übernahme eines zweiten, kompensatorischen Risikos auszugleichen.
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| I |
Immobilienfonds:
Eine besondere Form mittelbaren Immobilienbesitzes. Eine Gesellschaft erwirbt ertragbringende Grundstücke und Gebäude, die das Vermögen - den Fonds - der Gesellschaft bilden; sie verkauft nun Zertifikate, die Anteile an diesem Fondsvermögen darstellen.
Inflation:
Geldentwertung (Sinken des Geldwertes), die sich in steigenden Preisen ausdrückt. Eine Inflation kann viele Ursachen haben, sie geht erfahrungsgemäß mit einer Erhöhung der umlaufenden Geldmenge und/oder der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes einher. Halten sich die Geldentwertungsgrenzen in engeren Grenzen, so spricht man von schleichender Inflation, ansonsten von trabender oder galoppierender Inflation. Wird durch staatliche Maßnahmen (z.B. Preisstopp, Mietstopp, Lebensmittelrationierung ) eine Inflation zurückgestaut (vor allem in Kriegen), so bildet sich regelmäßig ein Schwarzmarkt. Am Ende einer offenen oder zurückgestauten Inflation steht meistens eine Währungsreform.
Von den Ursachen her unterscheidet man auch zwischen Kosteninflation (wenn die Ursache in den steigenden Produktionskosten zu sehen ist ) und Nachfrageinflation (wenn die Ursache im Überhang der Nachfrage gegenüber dem Angebot zu sehen ist.
Inhaberpapiere:
Solche Wertpapiere, zu deren Geltendmachung ausschließlich die Innehabung des Papiers genügt. Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier; derjenige, der also das Wertpapier innehat, gilt als berechtigt. Die Übertragung erfolgt lediglich durch Übergabe des Papiers.
Sie sind in der Regel mit der sogenannten Inhaberklausel "zahlbar an Inhaber" oder mit der Überbringerklausel "zahlbar an Überbringer" ausgestellt.
Beispiele: Überbringersparbuch, Pfand- und Kommunalbriefe.
Investmentfonds:
Ein aus Wertpapieren, die nach dem Grundsatz der Risikostreuung ausgewählt sind, bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilsinhaber steht und von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwaltet wird. Das Investmentfondsgeschäft wird in einem Gesetz über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) aus dem Jahre 1963 geregelt.
In Österreich gibt es derzeit 2 Investmentgesellschaften: die Sparinvest-Kapitalanlage-Ges. mbH. mit den. Fonds: Atlasfonds, Intertrend, Combirent, Sparinvest; die Österreichische Investment-Ges. mbH. mit den Fonds: Allinvest, Allrent, Securta, Selecta.
Investmentgesellschaften:
Sie erwerben Wertpapiere (Aktien vieler Unternehmen verschiedener oder bestimmter Branchen des Inlandes oder des In- und Auslandes und/oder festverzinsliche Wertpapiere), die das Fondsvermögen bilden. Diese Vermögen wird aufgeteilt in einzelne Anteile, über die Besitzbescheinigungen (Investmentzertifikate) ausgestellt werden. Diese Zertifikate werden über Banken und Sparkassen verkauft. Durch die Mischung verschiedener Aktien im "Fondstopf" soll das Risiko von Kursschwankungen eingeschränkt werden.
Investmentzertifikate:
Wertpapiere ohne Nennwert, sie lauten auf einen oder mehrere Anteile und verkörpern einen Miteigentumsanteil an einem Investmentfonds ähnlich der nennwertlosen Aktien.
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Kapitalmarkt:
Der Markt für langfristige Kredite und Beteiligungskapital zum Unterschied zum Geldmarkt, dem Markt für kurzfristige Veranlagungen. Neben der Fristigkeit ist ein Unterscheidungskriterium auch jenes, daß am Kapitalmarkt ein höheres Zinsniveau besteht und daß keine Geldschöpfung eintritt, sondern nur die Verfügungsgewalt über bereits vorhandenes Geld verlagert wird. Handelsobjekt des Kapitalmarktes sind vor allem öffentliche Anleihen, Industrieobligationen, Pfand- und Kommunalbriefe sowie Beteiligungen (Aktien und Anleihen).
Kautionsband:
Die Mittelaufbringung für Deckungsdarlehen erfolgt bei den Hypothekenbanken durch den Verkauf der Pfandbriefe. Da die Pfandbriefinhaber für ihr Geld einen besonderen gesetzlichen Schutz (Mündelsicherheit) genießen, muß bei jenen Darlehen, die aus dem Pfandbriefverkauf finanziert werden, auch im Grundbuch der Vermerk angebracht sein, daß letztlich Gläubiger dieser Darlehen nicht die Bank ist, sondern die Pfandbriefinhaber sind, deren Rechte stellvertretend sozusagen der Pfandbrieftreuhänder ausübt. Diesen Vermerk im Grundbuch nennt man Kautionsband, nämlich die Haftung einer zur Deckung der Pfandbriefe bestimmten Hypothek.
Kommunalbriefe:
Die von Hypothekenbanken ausgegebenen, auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen sind Kommunalbriefe, wenn zu ihrer Deckung Darlehen an den Bund, an Bundesländer, an Gemeinden und sonstige öffentliche Körperschaften dienen bzw. auch Darlehen gegen Haftung dieser juristischen Personen öffentlichen Rechtes.
Kommunalbriefe dienen also zur Refinanzierung von Darlehen, die für öffentliche Investitionen (Bau von Schulen, Kraftwerken, Straßen etc. ) aufgenommen werden.
Konjunktur:
Im populären Sprachgebrauch: Der allgemeine wirtschaftliche Aufschwung oder die gute Wirtschaftslage. In der Wirtschaftstheorie: der gesamte zyklische Ablauf der Wirtschaftslage, also die wechselnden Auf- und Abwärtsbewegungen über den Aufschwung zur Hochkonjunktur mit folgender Rezession, die zur Depression und Krise mit wiederum folgenden Aufschwung führen kann.
Konsortialgeschäfte:
Geschäfte, die von mehreren Banken, die sich zu einem Konsortium zusammenschließen, durchgeführt werden; in der Regel sind es Emissionsgeschäfte und Konsortialkredite.
Konsortium:
Vertragsgesellschaft bürgerlichen Rechtes, gebildet von Banken (Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung von Konsortialgeschäften aus Gründen der Risikostreuung.
Kraftloserklärung:
Nach dem Kraftloserklärungsgesetz 1951 können Wertpapiere und ähnliche Urkunden, die abhanden gekommen oder vernichtet worden sind, kraftlos erklärt werden. Der Verlustträger beantragt bei der Sicherheitsbehörde seines Aufenthalts- oder Verlustortes, daß der Verlust verlautbart wird (dies erfolgt im Merkur sowie im Amtsblatt der Wiener Zeitung). Weiters muß sich der Verlustträger an das örtlich zuständige Landes- oder Kreisgericht wenden. Daraufhin wird vom Gericht ein Edikt (daher auch Ediktverfahren genannt) erlassen, das alle erforderlichen Daten über das Wertpapier, die Aufgebotsfrist und die Aufforderung enthält, das Wertpapier bei Gericht vorzuweisen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, widrigenfalls nach fruchtlosem Ablauf das Wertpapier kraftlos erklärt wird. Die Aufgebotsfrist beträgt für Inhaberpapiere ein Jahr, für Schecks zwei Monate, für die übrigen sechs Monate. Nach Ablauf der Aufgebotsfrist erfolgt die Kraftloserklärung mit Beschluß. Der Beschluß tritt anstelle des kraftlos erklärten Wertpapieres.
Kündigung:
Einseitige Erklärung des Emittenten, eine Anleihe, Schuldverschreibung vor Endtermin zum Nennwert rückzuzahlen. Abgesehen vom Wertpapiergeschäft gibt es natürlich auch im Einlagen- und Ausleihungsbereich die Möglichkeit für den Kunden oder die Bank, im Sinne der getroffenen Vereinbarung zu kündigen.
Kupon:
Zinsschein eines festverzinslichen Wertpapieres, der am Fälligkeitstag von der Bank in bares Geld eingelöst wird.
Kurantmünzen:
Der auf der Münze aufgedruckte Wert entspricht auch dem Metallwert.
Kurantmünzen müssen im Unterschied zu den Scheidemünzen in unbegrenzter Höhe angenommen werden.
Kurs:
Der Preis für die Auslandswährung, ausgedrückt in Einheiten der heimischen Währung.
Arten: Valutenkurs, Devisenkurs, Geldkurs (Ankaufskurs), Brief- oder Warenkurs (Verkaufskurs).
Siehe Wechselkurs.
Bei Effekten versteht man unter Kurs den Preis des Wertpapieres, ausgedrückt in Prozenten des Nennwertes oder je Stück. Auch hiebei unterscheidet man zwischen Geld- und Brief- oder Warenkurs.
Kursbildung:
Die Kurse von Wertpapieren werden an der Börse nicht nach Gutdünken festgesetzt, sie bilden sich vielmehr an jedem Börsentag aufgrund der vorliegenden Verkaufsangebote und Kaufaufträge. Viele dieser Aufträge sind limitiert; der Kurs wird so festgesetzt, daß am jeweiligen Tag möglichst viele Kauf- und Verkaufsaufträge abgewickelt werden können. Die Kursfestsetzung obliegt dem Vorstand der Börse, der diese Aufgabe den Kursmaklern übertragen kann. Die amtlichen Makler vermerken in ihren Auftragsbüchern (Skontren) alle von den Banken für ihre Kunden aufgegebenen Aufträge und setzen danach den Kurs für jedes Wertpapier amtlich fest (Notierung).
Kursblatt:
Jede Börse gibt börsentäglich ein Kursblatt (Kurszettel) heraus, in dem die amtlichen Kurse aller an dieser Börse notierten Wertpapiere veröffentlicht werden.
Kurspflege (Kursstützung):
Der Kurs (Preis) eines Wertpapieres richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Bei festverzinslichen Wertpapieren sind die Emittenten in der Regel bestrebt, ein zu starkes Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage zu vermeiden. Denn ein Angebotsüberhang führt zu einem Kursverfall, ein Nachfrageüberhang zu einem Kursanstieg.
Der Emittent - oder in seinem Auftrag eine Bank - wird daher den Angebots- oder Nachfrageüberhang im Sinne einer Kurspflege abschöpfen und das Überangebot selbst ankaufen, bzw. durch Verkauf eigener Bestände die Nachfrage befriedigen.
Die Hypo-Banken sind bekannt für eine ausgezeichnete Kurspflege. Für den Inhaber der Pfandbriefe und Kommunalbriefe hat dies vor allem zwei große Vorteile. Der Kunde weiß, daß er sein Wertpapier jederzeit verkaufen kann (weil bei Überangebot die Bank rückkauft) und weiters, daß - da ja Angebot und Nachfrage sich die Waage halten - kein Kursverfall eintritt, er also das eingesetzte Kapital immer wieder voll zurückbekommt
Kurswert:
Der aufgrund des Börsenkurses sich ergebende Wert eines Wertpapieres. Bei Notierung in Stück sind Kurs und Kurswert ident; bei Notierung in Prozenten des Nominalwertes ist der Kurswert:
Nominalwert x Kurs 100
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| L |
Laufende Verzinsung:
Da Wertpapiere in der Regel zu einem Kurs gekauft werden, der vom Nennwert verschieden ist (meist unterpari), die Zinsen aber vom Nennwert bezahlt werden, ergibt sich auf Basis des eingesetzten Kapitals (Kaufpreis des Wertpapieres) eine andere Verzinsung als die Normalverzinsung.
Formel für die laufende Verzinsung:
Zinssatz x Nennwert
Kaufpreis
Leasing:
Man versteht darunter die Vermietung oder Verpachtung von Industrieanlagen und Investitionsgütern durch die Produzenten selbst oder durch spezielle Miet- und Pachtgesellschaften, wobei der Mieter/Pächter die Möglichkeit hat, nach Ablauf der Leasingdauer das Investitionsobjekt zurückzugeben, zu kaufen, die Mietdauer zu verlängern bzw. ein neues Investitionsobjekt zu mieten.
Man unterscheidet zwischen Immobilienleasing (z.B. Vermietung und Verpachtung von Gebäuden, Fertigbauwerken etc.) und Mobilienleasing (z.B. PKW-Leasing, Maschinenleasing).
Eine weitere Unterscheidung ist die in Finanzierungsleasing und Dienstleistungsleasing. Finanzierungsleasing wird vor allem bei Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen bevorzugt. Der Vorteil liegt vor allem darin, daß für die Investition weder Eigenkapital noch Fremdkapital benötigt wird. Sinnvoll ist diese Leasingform nur bei ertragsstarken Unternehmen. Der typische Anwendungsbereich des Dienstleistungsleasings ist der PKW-Sektor. Im Leasingvertrag sind hiebei Versicherungs-, Service-, Reparaturkosten etc. inkludiert.
Leerverkauf:
Der Verkauf einer Aktie, die man (noch) gar nicht besitzt, in der Hoffnung, daß man sie bis zum Liefertermin durch inzwischen gesunkene Kurse billiger erwerben und so durch den Leerverkauf (Vorverkauf, auch "Fixen" genannt) einen Gewinn erzielen kann. Eine Form der Baisse-Spekulation.
Siehe auch Bull and Bear.
limitieren:
Festsetzung einer Preisgrenze (Limit) nach oben oder unten bei Börsenaufträgen. Steigt der Kurs am nächsten Börsentag über oder sinkt er unter das Limit, so werden die limitierten Aufträge nicht ausgeführt.
Lombardgeschäfte:
sind Kreditgeschäfte, die durch Verpfändung von beweglichen Sachen abgesichert werden. In der Kreditbesicherungspraxis der Banken werden Hauptsächlich Wertpapiere lombardiert, die börsengängig und daher leicht realisierbar sind.
Lombardsatz:
Jener Zinssatz, den die Österreichische Nationalbank bei Belehnung von festverzinslichen Wertpapieren berechnet. Die Banken haben die Möglichkeit, sich zusätzlich Mittel für die Kreditnachfrage der Kunden dadurch zu verschaffen, daß sie eigene Wertpapiere bei der Österreichischen Nationalbank belehnen lassen. Der Lombardsatz richtet sich nach dem Diskontsatz und ist 1/2% höher als dieser. Ähnlich wie bei Diskontpolitik kann die Österreichische Nationalbank durch Erhöhung oder Senkung des Lombardsatzes die Kreditnachfrage indirekt beeinflussen.
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| M |
Makler:
auch Mäkler, Handelsmakler: Selbständiger Kaufmann, der für andere Personen die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren übernimmt. Für seine Tätigkeit erhält der Makler die sogenannte Maklerprovision (Courtage, Kurtage).
Freier Makler: An der Börse zugelassener Wertpapierhändler, der im Gegensatz zum amtlichen Makler nicht an der Festlegung der Kurse beteiligt ist, aber Geschäfte nicht nur vermittelt, sondern auch auf eigene Rechnung abschließt. er handelt vor allem mit Wertpapieren im geregelten Freiverkehr.
Mantel:
Die eigentliche Wertpapierurkunde, im Unterschied zum Bogen mit den Zins- oder Dividendenscheinen und dem Erneuerungsschein (Talon).
Mündelsicherheit:
Bedeutet die Sicherheit, die für die Anlage von Mündelgeld (Mündelvermögen) gesetzlich erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat also für nicht geschäftsfähige Personen (Mündel) einen besonderen Schutz geschaffen und verpflichtet denjenigen, der Mündelgeld treuhändig verwaltet, dieses verzinslich und eben mündelsicher anzulegen. Diese strenge Geldverwendungskontrolle und damit optimale Sicherheit für den Geldeigentümer ist auch bei Pfandbriefen und Kommunalbriefen gesetzlich gewährleistet.
Pfandbriefe und Kommunalbriefe gelten daher als mündelsichere Geldanlage. Im Praktischen bedeutet dies, daß das durch den Pfandbriefverkauf von den Hypo-Banken beschaffene Geld nur gegen hypothekarische Sicherstellung weiterverliehen werden darf und daß, unter Hinzurechnung allfälliger Vorlasten, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften nur bis maximal 2/3, andere Liegenschaften bis maximal 3/5 des Wertes belehnt werden dürfen.
Als Sicherheit für den Pfandbriefinhaber dient jedoch nicht nur die belastete Liegenschaft, sondern das gesamte Vermögen der Hypothekenbank und letztlich die gesetzliche Haftung des jeweiligen Bundeslandes. Als Sicherheit für den Kommunalbrief dient anstatt der Liegenschaft die Haftung der Gemeinde, des Landes oder des Bundes. Neben Pfand- und Kommunalbriefen gelten als mündelsicher u.a. auch bestimmte Spareinlagen sowie Anleihen des Bundes und der Länder, gewisse Teilschuldverschreibungen sowie Hypothekardarlehen auf inländischen Liegenschaften mit einer bestimmten Belehnungsgrenze.
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| N |
Negativerklärung:
In dieser verpflichtet sich der Kreditnehmer, während der Laufzeit eines Kredites sein Vermögen nicht durch Veräußerung oder Belastung seines Grundstückes oder durch Bestellung sonstiger Sicherheiten an dritte Personen zuungunsten der Bank zu verändern (=obligatorisches Belastungs- und Veräußerungsverbot).
Nennwert, Nominalwert:
Der auf einem Wertpapier (auch Münze) aufgedruckte Betrag in Schilling, der vom tatsächlichen Kurswert verschieden sein kann. Bei Aktien drückt der Nennwert aus, mit welchem Betrag der Aktionär am Aktienkapital beteiligt ist. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist der Nennwert gleich der Summe, die die Bank dem Inhaber des Papieres schuldet, und die sie ihm am Ende der Laufzeit voll zurückzahlt.
Nennwertlose Aktien:
Eine vor allem in den USA und Großbritannien übliche Form der Aktie. Sie lautet nicht (wie bei uns üblich) auf einen bestimmten Nennwert, sondern stellt einen prozentuellen Anteil an einem Unternehmen dar; man nennt sie deshalb auch Anteils- oder Quotenaktien. Hat beispielsweise eine Aktiengesellschaft 100.000 Anteile (nennwertlose Aktien) ausgegeben, so ist der Besitzer einer solchen Aktie mit einem Hunderttausendstel an dem Unternehmen beteiligt. Kurse und Erträge (Dividenden) nennwertloser Papiere werden in Währungseinheit pro Stück angegeben.
Nettokurs:
Großabnehmer von Wertpapieren (z.B. Banken oder Versicherungsunternehmen) erhalten die Papiere zu einem Kurs, der etwas unterhalb dem jeweiligen Börsenkurs liegt. Die Differenz zum Tageskurs wird Bonifikation genannt. Sie liegt zwischen einem halben und zwei oder mehr Prozent, je nach Marktlage. Es handelt sich hierbei um einen Preisnachlaß, mit dem insbesondere Banken der zusätzliche Arbeitsaufwand beim Weiterverkauf der Papiere an die private Kundschaft vergütet wird. Der Tageskurs abzüglich der Bonifikation ist der Nettokurs, vergleichbar mit dem Großhandelspreis im Handel.
Nominalzins:
Der vertraglich zugesicherte, auf den Nenn- oder Nominalwert einer Schuldverschreibung bezogene Zinssatz.
Siehe auch Rendite.
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| O |
Obligation:
Festverzinsliches Wertpapier. Schuldverschreibung, in der sich der Aussteller dem Gläubiger gegenüber zu einer Leistung verpflichtet, die in der Regel in einem Geldbetrag und einer laufenden Verzinsung besteht.
Das Wort wird gelegentlich als Sammelbegriff für allen festverzinslichen Wertpapiere (Rentenwerte) gebraucht; im besonderen werden damit aber Anleihen von Großunternehmen (Industrieobligationen) und Schuldverschreibungen von Kommunalkreditinstituten (Kommunalobligationen) bezeichnet.
Oder-Konto:
Unter einem Oder-Konto versteht man ein Gemeinschaftskonto, bei dem Einzelverfügungsberechtigung gegeben ist, z.B. Kurt o d e r Maria Maier.
Option:
Das Vorrecht, welches bei der Emission von Wertpapieren zuweilen dem Übernehmer eingeräumt wird, weitere Anleihen- oder Aktienbeträge in bestimmter Höhe, meist zu einem festgelegten Kurs, innerhalb eines festen Termines zu beziehen.
Optionsanleihen:
Gehören zu den festverzinslichen Wertpapieren und bieten das Recht, innerhalb eines Zeitraumes eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Inhaber der Optionsanleihe hat also das Recht auf eine Option. Der mit der Anleihe ausgegebene Optionsschein kann jedoch nach bestimmter Zeit auch separat an der Börse gehandelt werden (Optionshandel).
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| P |
Pari:
Bedeutet, daß Nennwert und Kurswert (Preis) eines Wertpapieres gleich sind. Das Papier hat dann einen Kurs von 100 (Prozent des Nennwerts), den Parikurs.
Siehe auch Agio und Disagio.
Passivgeschäft:
die klassische Einteilung der Bankgeschäfte kennt 4 Bereiche: Aktivgeschäft, Passivgeschäft, Dienstleistungsgeschäft, Eigengeschäft.
Unter Passivgeschäft versteht man jene Geschäftstätigkeit, aus der die Bank Verpflichtungen, Schuldnerstellung übernimmt; also bei Hereinnahme von Spargeldern, beim Verkauf von Wertpapieren u.a. Der Begriff Passivgeschäft ist konform mit dem Ausdruck kreditorische Konten - die Bank bezahlt Zinsen.
Pfandbriefe:
Die von einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut ausgegebenen Schuldverschreibungen sind Pfandbriefe, wenn zu ihrer Deckung nach Maßgabe der Vorschriften des Pfandbriefgesetzes1927 Hypotheken bestimmt sind. Pfandbriefe sind festverzinsliche, auf Inhaber lautende Wertpapiere und dienen zur Refinanzierung von Hypothekardarlehen (Deckungsdarlehen). Die Emission von Pfandbriefen ist in Österrreich nur der Pfandbriefstelle, den Landes-Hypothekenbanken und zwei privatrechtlichen Instituten (CA und ÖCI) gestattet.
Die ersten Pfandbriefe führte Friedrich der Große 1769 in Schlesien ein.
Placierung:
Die Unterbringung (der Verkauf) von Wertpapieren beim Publikum. Man spricht von einer guten Placierung, wenn eine Emission von möglichst vielen Käufern erworben wird; dadurch wird die Gefahr eines Kursrückganges durch plötzliches massives Verkaufsangebot des Papiers an der Börse verringert.
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| R |
Realverzinsung:
Der sich unter Berücksichtigung der Geldentwertung ergebende Nettozinsertrag eines investierten Kapitals.
Rendite:
Die Rendite oder auch Effektivverzinsung zeigt, meist in Prozenten ausgedrückt, den jährlichen Gesamtertrag des eingesetzten (gesparten) Kapitals. Sie weicht in der Regel vom Normalzinssatz oder Dividendensatz ab, weil der Erwerbskurs eines Wertpapieres meist nicht mit dem Nennwert übereinstimmt.
Rentenwerte:
Andere Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere; ihre regelmäßigen, stets gleichbleibenden Zinsen kommen einer Rente gleich.
Repartierung:
Wird eine Anleihe am Kapitalmarkt aufgelegt und finden sich so viele Käufer, daß die Emission nicht ausreicht, so kann die Zuteilung der Wertpapiere pro Käufer beschränkt (repartiert, rationiert) werden.
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| S |
Sammelverwahrung:
Wenn eine Bank vertretbare Wertpapiere der selben Art ungetrennt von eigenen Beständen sowie solcher Dritter aufbewahrt. Die Wertpapierhinterleger haben am Sammeldepot einen Miteigentumsanspruch, also Eigentum nur an einem aliquoten Teil und nicht an einem bestimmten Wertpapier. Zum Unterschied von der Streifbandverwahrung.
Sekundärmarktrendite:
Rendite der an der Wiener Börse notierten Schillinganleihen (ausschließlich jener, deren Restlaufzeit unter einem Jahr liegt), gewichtet nach dem tilgungsplanmäßigen Umlauf. Die monatliche Sekundärmarktrendite basiert auf dem arithmetischen Mittel der arbeitstägig errechneten Sekundärmarktdaten nach Emittentengruppen.
Sensale:
Die Börsensensale werden durch Beschluß der Börsenkammer ernannt. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Festsetzung der an der Börse notierten Werte sowie - allerdings in beschränktem Umfang - in der Vermittlung von Aufträgen. Als Entgelt erhalten sie als Provision die sogenannte Courtage.
Streifbandverwahrung:
Wenn eine Bank Wertpapiere getrennt von den eigenen Beständen sowie von denen Dritter aufbewahrt und diese verwahrten Stücke äußerlich erkennbar mit dem Namen des Hinterlegers kennzeichnet. Die Streifbandverwahrung erfordert mehr Manipulation als die Sammelverwahrung und ist daher teuer.
Stückezinsen:
Beim Erwerb von Wertpapieren muß der Wertpapierkäufer für die Zeit von der letzten Kuponfälligkeit bis zum Kauftag den Prozentsatz an Zinsen bezahlen, den er für seine Wertpapiere erhält.
Dafür wird dem Wertpapierkäufer bei der nächsten Kuponfälligkeit der gesamte Kupon eingelöst (er erhält also auch für die Zeit Zinsen, zu der er das Wertpapier noch gar nicht besessen hat).
Dies wird deshalb so gehandhabt, um eine einheitliche Kuponherstellung zu ermöglichen.
Swarpgeschäft:
Wenn ein bestimmter Devisenbetrag im gleichen Geschäftsgang und zwischen den gleichen Kontrahenten per einer bestimmten Fälligkeit gekauft und per einer anderen Fälligkeit verkauft wird.
SWIFT:
(Society for worldwide interbank financial telecommunication)
System eines gegenseitigen, internationalen, direkten Datenaustausches im Auslandszahlungsverkehr. Der Datenaustausch erfolgt über Terminals, die direkt oder indirekt mit der in Brüssel befindlichen Zentrale verbunden sind.
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| T |
Taggelder:
Eine Art von Termineinlagen, jedoch mit einer Laufzeit von unter 30 Tagen, meist innerhalb eines Monats, z.B. vom 10. bis 20.
Termingeschäfte:
Börsengeschäfte, bei denen zwischen Bezahlung und Lieferung der Aktien eine bestimmte Zeitspanne liegt, die also gewissermaßen heute bezahlt und z.B. erst in einem Monat erfüllt werden müssen.
Thesaurierung:
Die Wiederanlage von Zinsen oder anderen Erträgen aus Wertpapieren in neue Wertpapiere.
Tilgung:
Die regelmäßig ratenweise oder einmalig gänzliche Rückzahlung einer Geldschuld.
Bei Darlehen erfolgt die Tilgung/Rückzahlung entweder durch Tilgungsraten (Kapitalsraten) oder durch Annuitäten (Pauschalraten). Tilgungsraten beinhalten nur den zur Rückzahlung fälligen Kapitalbetrag, die Zinsen sind zu den jeweiligen Zinsterminen gesondert zu bezahlen. Annuitäten beinhalten neben dem zur Rückzahlung fälligen Kapitalbetrag auch die Zinsen. Da Annuitäten durch die ganze Darlehenszeit gleichbleiben - lediglich die letzte Rate ist geringfügig größer oder kleiner - ist am Beginn der Darlehenslaufzeit der Zinsanteil größer und der Tilgungsanteil kleiner, am Ende jedoch umgekehrt, da anfangs die kontokorrentmäßigen Zinsen aus einem größeren Schuldrest berechnet werden.
Die Rückzahlung von festverzinslichen Schuldverschreibungen, wie Anleihen, Renten, Pfandbriefen oder Kommunalbriefen, erfolgt gemäß den Emissionsbdingungen, die auf dem Wertpapier stehen. Die planmäßige Rückzahlung/Tilgung kann am Ende der Laufzeit zur Gänze erfolgen oder in Teilbeträgen während der Laufzeit. Die zu tilgenden Papiere werden durch Auslosung ermittelt. Eine Tilgung kann der Gläubiger auch durch freihändigen Rückkauf der Emission an der Börse oder durch vorzeitige Kündigung durchführen.
Trockenlegung:
Dies ist ein Vorgang, bei dem im eigenen Stand befindliche Wertpapiere vorübergehend oder dauernd aus dem Umlauf gezogen werden. Wird auch Stillegung genannt.
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| V |
Valuten:
Zahlungsmittel (Banknoten oder Münzen) in ausländischer Währung. Anderer Ausdruck: Sorten. Ihr Wert im Verhältnis zur inländischen Währung bestimmt sich nach dem Valutenkurs.
Verbraucherpreisindex (VPI):
Zur Ermittlung des Kaufkraftschwundes (Inflationsrate); wird vom Statistischen Zentralamt aufgrund eines Warenkorbes berechnet.
Für die einzelnen Güter im Warenkorb wird im Basisjahr der Preis ermittelt, gewichtet und gleich 100 gesetzt. Im nächstfolgenden Jahr erfolgt für dieselben Güter eine neuerliche Preisermittlung und über die Verhältniszahl wird der Index des Basisjahres erhöht bzw. erniedrigt.
Verjährung:
Jeder Anspruch, jede rechtliche Forderung kann verjähren, d.h. sie erlischt nach einer bestimmten, vom Gesetzgeber festgelegten Frist. Auch die Kapitalforderung, die eine Schuldverschreibung verbrieft, kann verjähren; ebenso der Anspruch auf die Zinsen. Beim Kapital beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre nach Fälligkeit, bei Zinsen drei Jahre nach dem Ende des Jahres der Fälligkeit.
Vinkulierte Namensaktie:
Die Übertragung der Namensaktie ist an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden.
Vinkulierung:
Darunter versteht man jenen Sperrvermerk auf einer Urkunde, meist Feuerversicherungspolizze, zufolge dessen im Versicherungsfall nur an den Vinkulierungsberechtigten (nämlich die das Objekt finanzierende Bank) ausbezahlt werden darf.
In einem abgewandelten Sinn kommt die Vinkulierung auch bei Sparbüchern vor; darunter versteht man, daß Verfügungen über ein Sparbuch an die Nennung eines Losungswortes gebunden sind.
Das Sparbuch wird dann ähnlich wie das auf den Namen lautende Sparbuch zum sogenannten hinkenden Inhaberpapier.
Vorschußzinsen:
Vor Fälligkeit geleistete Zahlungen werden als Vorschüsse behandelt, d.h. der Kunde muß für die Nichteinhaltung der Vorschußzinsen bezahlen. Bezüglich der Einhaltung der Vorschußzinsen sowie deren genauen Berechnung gibt es ein eigenes Vorschußzinsabkommen, welches von Fachverbänden der Kreditunternehmungen und der Österreichischen Postsparkasse abgeschlossen wurde. Dieses Vorschußzinsabkommen betrifft Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist oder vereinbarter Laufzeit.
Vorzugsaktien:
Eine Aktiengesellschaft kann neben ihren normalen Aktien (Stammaktien) auch Aktien ausgeben, die mit keinem Stimmrecht (in der Hauptversammlung der AG) verbunden sind; für diesen Nachteil sind sie mit besonderen, in der Satzung der AG festgelegten Vorrechten ausgestattet, z.B. mit der Garantie einer Mindestdividende.
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| W |
Währung:
Man versteht darunter die gesetzliche Ordnung des Geldwesens in einem Staate (Geldverfassung). Sie umfaßt insbesondere die Festlegung der Währungseinheit und ihre Stückelung, die Bestimmung der gesetzlichen Zahlungsmittel und die Festlegung ihres Austauschverhältnisses gegenüber ausländischen Währungen bzw. dem Gold; weiters die Art und Weise der Ausgabe von Zahlungsmitteln (Papiergeld, Münzgeld) sowie im weitesten Sinne die Befugnisse und Aufgaben der Österreichischen Nationalbank.
Das österreichische Nationalbankgesetz 1955 bestimmt, daß der gesamte Banknotenumlauf sowie sonstige sofort fällige Verbindlichkeiten, soferne ihnen keine Forderungen an den Bundesschatz und keine eskontierten Bundesschatzscheine gegenüber stehen, jederzeit gedeckt sein müssen durch Gold, Devisen, Valuten, eskontierte Wechsel, eskontierte Wertpapiere, Lombarddarlehen, angekaufte Schuldverschreibungen und umlauffähige Scheidemünzen.
Währungsreform:
Durch gesetzliche Maßnahmen durchgeführte Neuordnung des Geldwesens.
Österreich hat im Jahre 1857 gleichzeitig mit den deutschen Zollvereinstaaten die Silberwährung eingeführt. 1892 kam es zur Österreich-Ungarischen Goldwährung, obwohl die Silbergulden noch im Umlauf blieben. 1900 waren die Kronen das Zahlungsmittel. 1922, am Höhepunkt der Inflation und des Staatsbankrottes und der übermäßigen Papiergeldausgabe kam es zu einer neuen Festsetzung: 13.420 Papierkronen sind eine Goldkrone. 1924 wurde die Schillingwährung eingeführt: 1 Schilling = 10.000 Papierkronen. 2. Weltkrieg: Die Schillingwährung wurde durch die Reichsmarkwährung ersetzt. 1945 Neueinführung der Schillingwährung: 1 Reichsmark = 1 Schilling.
Wall Street:
Straße in New York, in der die New York Stock Exchange (die wichtigste amerikanische Börse) und zahlreiche Banken liegen. Im übertragenen Sinn steht Wall Street auch für die amerikanische Hochfinanz schlechthin.
Wandelschuldverschreibung:
Mischung zwischen Schuldverschreibung und Aktie. Der Wertpapierinhaber hat hiebei die Möglichkeit, die Schuldverschreibung innerhalb einer bestimmten Zeit zu einem fixen Umtauschverhältnis in eine Aktie umzutauschen.
Warenkorb:
Bestimmte Verbrauchsgüter in bestimmter Menge und bestimmter Gewichtung, die zur Ermittlung des Verbraucherpreisindex dienen. Der Warenkorb muß von Zeit zu Zeit den geänderten Verbrauchergewohnheiten angepaßt werden.
Wertpapiere:
Man versteht darunter im weitesten Sinn Urkunden, in denen ein bestimmtes Recht verbrieft, wobei jedoch die Geltendmachung dieses Rechtes zumindest an die Innehabung (bzw. Eigentum) der Urkunde gebunden ist. So ist selbst eine Kinokarte ein Wertpapier, weil sie denjenigen, der die Karte besitzt, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Platz eine Vorstellung zu besuchen.
Nach der Art der Benennung des Forderungsberechtigten kann man die Wertpapiere in Inhaberpapiere und Namenspapiere einteilen; letztere wieder in Rektapapiere und Orderpapiere.
Nach der Art des verbrieften Rechtes unterscheidet man Vermögenswerte (sie lauten auf eine bestimmte Geldsumme oder verkörpern ein Recht an bestimmten Sachen) und Kapitalwerte (sie verbriefen Kapitalanteile, wie z.B. die Aktie).
Nach dem Ertrag der Wertpapiere unterschiedet man solche mit festem Ertrag, die also jährlich eine feste Verzinsung sichern (wie festverzinsliche Wertpapiere, Pfandbriefe und Kommunalbriefe); und solche mit veränderlichem Ertrag (wie Anteils- und Beteiligungspapiere).
Nach der Person des Ausstellers (Emittenten) unterscheidet man Staatspapiere, wie Anleihen des Bundes und der Länder, und Privatpapiere, wie Industrieanleihen, Kirchenanleihen etc.
Der Wertpapierhandel bei den Banken umfaßt hauptsächlich Effekten, also vertretbare, fungible Wertpapiere, die zur Kapitalanlage geeignet sind und somit einen Börsen- oder Marktpreis haben.
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| Z |
Zahlungsbilanz:
Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen In- und Ausländern in einer gegebenen Periode. Darüber hinaus zeigt sie in der Position "Reserveschöpfung und Bewertungsänderungen" auf, inwieweit sich vor allem die kurzfristigen Auslandsforderungen und -verpflichtungen der Zentralbank durch Zuteilung von Sonderbeziehungsrechten, durch Monetisierung und Demonetisierung von Gold sowie durch Kursgewinne und -verluste verändert haben.
Die Zahlungsbilanz besteht im wesentlichen aus drei großen Teilbereichen, nämlich aus der Bilanz der laufenden Transaktionen, der Kapitalbilanz im weitesten Sinn, d. h. einschließlich der Gold- und Devisenreserven sowie der Bilanz der Reserveschöpfung und Bewertungsänderungen. Zwischen diesen drei Bilanzbereichen besteht ein enger Zusammenhang. Weisen nämlich die Posten der laufenden Bilanz einschließlich der Reserveschöpfung und Bewertungsänderungen einen Überschuß auf, so bedeutet dies, daß Österreich im Ausmaß des Überschusses einen Nettozuwachs an Forderungen gegenüber dem Ausland erworben oder daß sich seine Nettoverbindlichkeit gegenüber dem Ausland vermindert hat.
Grundsätzlich unterscheidet man folgende Teilbilanzen:
Handels- und Dienstleistungsbilanz, Leistungsbilanz (=Bilanz der laufenden Transaktionen und besteht aus Handels- und Dienstleistungsbilanz und Bilanz der Transferleistungen), die Grundbilanz (bestehend aus der Handelsbilanz, Dienstleistungsbilanz, Bilanz der Transferleistungen sowie Bilanz des langfristigen Kapitalverkehrs), die Kapitalbilanz (bestehend aus Bilanz des langfristigen Kapitalverkehrs, Bilanz des kurzfristigen Kapitalverkehrs unter Berücksichtigung der Veränderung der offiziellen Währungsreserven) sowie zum Ausgleich die Bilanz der Reserveschöpfung und Bewertungsänderungen und die staatliche Differenz.
Zeichnung:
Wird eine Anleihe oder Aktie am Kapitalmarkt zum Kauf angeboten, so nennt man dies "die Anleihe liegt zur Zeichnung auf". Eine Anleihe zeichnen heißt dann, sich unterschriftlich zur Übernahme eines bestimmten Betrages neu ausgegebener, zum Verkauf angebotener Anleihestücke verpflichten. Wenn nun innerhalb der Zeichnungsfrist die Käufer mehr Wertpapiere zeichnen (bestellen) als ausgegeben wurden, so spricht man von Überzeichnung der Anleihe.
Zinseszinsen:
Zinsen, die auf nicht ausgezahlte Zinsen berechnet werden. Sie werden dem Kapital hinzugefügt (kapitalisiert) und mit diesem neuerlich verzinst. Dadurch entstehen fortgesetzt Zinsen der aufgelaufenen Zinsen.
Zinsniveau:
Der Zinssatz für Leihkapital (Kredite) ist nicht zu allen Zeiten gleich, vielmehr richtet sich seine Höhe nach der jeweiligen Wirtschaftslage. Er wird außerdem durch bestimmte Maßnahmen der Österreichischen Nationalbank beeinflußt (Diskontsatz, Lombardsatz, Mindestreservensätze). Im Rahmen eines so gebildeten Zinsniveaus richtet sich die Höhe der Zinsen im Einzelfall nach Laufzeit und nach dem Risiko, das der Geldgeber eingeht.
Zinssatz:
Der in Prozenten pro Zinsverrechnungszeitraum ausgedrückte Preis für Leihgeld oder Leihkapital. Die Höhe (Zinsniveau) richtet sich nach der Geld- oder Kapitalmarktsituation.
Verrechnungsmäßig unterscheidet man zwischen einem anticipativen und einem decursiven Zinssatz sowie zwischen einer Zinsberechnung von fallenden (kontokorrentmäßig) oder vom stehenden Kapital.
Zinsschein:
Zu jedem festverzinslichen Wertpapier gehört ein gesonderter Bogen mit Zinsscheinen, die einzeln nacheinander an den in der Regel jährlichen Zinsterminen fällig, vom Bogen abgeschnitten und von der Bank eingelöst werden.
Zinstermin:
Auf jedem festverzinslichen Wertpapier sind die Zinstermine (=Fälligkeitstermine) vermerkt, an denen der Inhaber des Wertpapieres berechtigt ist, die abgereiften Zinsen gegen Vorlage des Kupons zu kassieren. Bei jenen Wertpapieren, die der Kunde im Depot der Bank hinterlegt hat, berücksichtigt die Bank automatisch die Zinstermine im Rahmen der Depotverwaltung.
Zusatzaktien:
Auch (etwas irreführend) Gratisaktien genannt. Wenn eine Aktiengesellschaft ihr Aktienkapital aus eigenen Mitteln (z.B. den Reserven) erhöht, so erhalten alle Aktionäre für eine bestimmte Zahl von Aktien je eine Zusatzaktie; sie müssen dafür zwar nichts bezahlen, erhalten die Aktien also tatsächlich gratis, aber doch nicht "geschenkt", denn der Kurs der Aktien reduziert sich fast automatisch; wurde z.B. eine Zusatzaktie auf je drei alte Aktien ausgegeben, so haben die vier Aktien zusammen etwa denselben Kurswert wie vor Ausgabe der Zusatzaktien die drei alten Aktien allein. Die Ausgabe von Zusatzaktien dient deshalb häufig dazu, eine "schwer" gewordene Aktie (sehr hoher Kurs) leichter zu machen.
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